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Der Gebäude Energie-Ausweis

Hausbesitzer müssen laut Energieeinsparverordnung vom 01.10.2009 (kurz EnEV2009) neuen Mietern und Eigentümern einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Energieausweise sind ab dem 01.01.2009  für alle Wohngebäude und ab dem 01.07 2009 für Nichtwohn-gebäude verpflichtend.
Der Gesetzgeber lässt zwei Varianten zu

  den verbrauchsabhängigen Gebäudeenergieausweis
 
den bedarfsabhängigen Gebäudeenergieausweis

Der verbrauchsabhängige Gebäudeenergieausweis wird unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen mit den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre erstellt. Diese einfache Methode erlaubt es, kostengünstig den Ausweis anzubieten. Seine Aussagekraft ist sehr vom Nutzerverhalten abhängig.
Der bedarfsabhängige Gebäudeenergieausweis stellt eine Begutachtung ihres Gebäudes mit detaillierter Erfassung der Gebäudegeometrie und der Anlagentechnik dar. Sie erhalten somit eine vom Nutzerverhalten unabhängige Begutachtung des energetischen Zustand Ihres Gebäudes. Die detaillierte Erfassung ist auch die Grundlage für eine weitere Energieberatung, die durch das BAFA gefördert werden kann.

Gebäudeenergieausweise dienen lediglich der Information. Sie geben Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr. Zukünftige Mieter oder Käufer sollen objektive Informationen darüber bekommen, ob das Gebäude einen hohen oder niedrigen Energiebedarf hat. Kein Eigentümer kann zur Gebäudemodernisierung gezwungen werden.

Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.